Pflichtkonzept einer Gemeinde, die ihren Haushalt nicht ausgleichen kann: Es zeigt, mit welchen Maßnahmen und bis wann der Ausgleich wieder erreicht wird.
Ein Haushaltssicherungskonzept stellt eine Kommune auf, um ihre dauerhafte Leistungsfähigkeit zu sichern. Wann die Pflicht entsteht, legt das Landesrecht fest. In Nordrhein-Westfalen regelt das § 76 GO NRW. Die Pflicht entsteht dort unter anderem, wenn bei der Aufstellung der Haushaltssatzung die allgemeine Rücklage innerhalb eines Haushaltsjahres um mehr als ein Viertel verringert wird oder wenn sie in zwei aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren jeweils um mehr als ein Zwanzigstel verringert werden soll. Dasselbe gilt bei der Bestätigung des Jahresabschlusses.
Im Konzept legt die Gemeinde den nächstmöglichen Zeitpunkt fest, zu dem der Haushaltsausgleich wieder hergestellt ist, und beschreibt die Maßnahmen auf der Ertrags- und Aufwandsseite, mit denen sie ihn erreicht.
Das Konzept bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. In Nordrhein-Westfalen soll sie nur erteilt werden, wenn aus dem Konzept hervorgeht, dass der Haushaltsausgleich spätestens im zehnten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahr wieder erreicht wird. Im Einzelfall kann die Bezirksregierung auf Grundlage eines individuellen Sanierungskonzepts einen späteren Zeitpunkt zulassen. Die Genehmigung kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden.
Die übrigen Länder regeln Auslöser, Fristen und Genehmigung in ihren Gemeindeordnungen und Kommunalverfassungen jeweils eigenständig; Schwellenwerte und Bezeichnungen können von Nordrhein-Westfalen abweichen. Maßgeblich ist das Landesrecht der jeweiligen Kommune.
Solange ein Haushaltssicherungskonzept nicht genehmigt ist, gelten die Regeln der vorläufigen Haushaltsführung. Freiwillige Leistungen stehen dann besonders unter Druck. Wie es um die Haushalte aller NRW-Gemeinden steht, zeigt unsere Übersicht zur Haushaltslage; belegte Haushaltssperren bundesweit sammelt das Verzeichnis der Haushaltssperren.
Das Briefing für Kämmerer: Haushalt, Einnahmen, Personal und Sozialkosten der Kommunen – werbefrei, mit dem persönlichen Lagebericht Ihrer Kommune.
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