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1. November 2026

Wohngeld-Kürzung 2027: Was die Reform die Kommunen kostet

381.000 Haushalte fallen aus dem Wohngeld, 143.000 wechseln in die Grundsicherung. Bei den Kommunen landen ab 2029 74 Mio. € im Jahr – plus Folgekosten.

Redaktion  ·  2026-10-28  ·  7 Minuten Lesezeit

Bund und Länder sparen, die Kommunen zahlen mit

Die Wohngeldreform der Bundesregierung ist als Sparpaket angelegt, und als solches funktioniert sie: Ab 2029 sollen Bund und Länder im Wohngeld jeweils 1,08 Milliarden Euro im Jahr weniger ausgeben [1]. Für die Kommunen hat dieselbe Reform das umgekehrte Vorzeichen. Wer aus dem Wohngeld fällt, landet zu einem Teil in der Grundsicherung, und die Unterkunftskosten dort tragen die Kreise und kreisfreien Städte mit.

Der Gesetzentwurf beziffert das selbst. Nach der Mikrosimulation, die das Institut der deutschen Wirtschaft im Auftrag des Bundes gerechnet hat, verlieren rund 381.000 Haushalte ihren Wohngeldanspruch. Etwa 68.000 davon wechseln ins SGB II, 75.000 erhalten Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII [1]. Im SGB II entstehen dadurch Mehrausgaben von 504 Millionen Euro jährlich, davon 74 Millionen Euro bei den Kommunen [1].

Am 8. Oktober hat der Bundestag den Entwurf in erster Lesung beraten und an den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen [2]. Am 4. November folgt dort die öffentliche Anhörung [3]. Inkrafttreten soll das Gesetz am 1. Januar 2027 [1]. Für die Haushaltsplanung 2027 ist das Thema damit jetzt fällig.


Was sich am Wohngeld ändert

Die Reform greift an drei Stellen [1]:

Dazu kommen Vereinfachungen im Verfahren, etwa mehr Pauschalen bei der Einkommensermittlung und die Auszahlung nur noch auf ein Konto [1].

Die Ausgangslage erklärt, warum der Bund hier spart. Ende 2025 bezogen rund 1,3 Millionen Haushalte Wohngeld, 7,2 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Die Ausgaben stiegen auf 4,992 Milliarden Euro, beides Höchstwerte seit Beginn der Zeitreihe 2005 [5]. Gezahlt wird das Wohngeld von den Ländern, der Bund erstattet die Hälfte (§ 32 WoGG) [6].


Die Rechnung für die Kommunen

Wohngeldreform 2027 – die Zahlen aus dem Gesetzentwurf (Stand 28.10.2026)
  • Einsparung Wohngeld: je 738 Mio. € (2027), 1.018 Mio. € (2028), 1.080 Mio. € ab 2029 bei Bund und Ländern [1]
  • Mehrausgaben SGB II, Kommunen: 33 Mio. € (2027), 58 Mio. € (2028), 74 Mio. € ab 2029 [1]
  • Mehrausgaben SGB II, Bund: 194 / 339 / 430 Mio. € [1]
  • Mehrausgaben SGB XII: 224 Mio. € ab 2029, laut Entwurf vollständig beim Bund [1]
  • Haushalte: rund 381.000 verlieren den Anspruch, rund 143.000 wechseln in die Grundsicherung [1]
  • Inkrafttreten: 1. Januar 2027, laufende Bescheide bleiben bis zum Ende des Bewilligungszeitraums [1]

Die 74 Millionen Euro wirken auf den ersten Blick klein. Drei Punkte sprechen dafür, sie in der Planung nicht zu unterschätzen.

Erstens wächst die Last über drei Jahre. Weil laufende Bescheide auslaufen müssen, tritt die volle Wirkung erst 2029 ein [1]. 2027 sind es 33 Millionen, 2028 schon 58 Millionen Euro. Wer 2027 nur den Einstiegswert plant, unterschätzt die mittelfristige Finanzplanung.

Zweitens ist die Summe ein Durchschnitt. Rechnerisch entfallen auf jeden der 68.000 Wechselhaushalte im SGB II rund 1.090 Euro kommunale Unterkunftskosten im Jahr (eigene Rechnung: 74 Mio. € ÷ 68.000). Verteilt wird das aber nicht gleichmäßig. Wo der Anteil der Wohngeldhaushalte hoch ist, trifft es stärker: In Mecklenburg-Vorpommern beziehen 5,8 Prozent aller Haushalte Wohngeld, in Bayern 1,9 Prozent [5]. Eine Kommune kann ihren Anteil grob abschätzen, indem sie die Zahl ihrer Wohngeldhaushalte ins Verhältnis zum Bundeswert setzt. Das ist eine Näherung, keine Prognose.

Drittens ist nicht alles eingepreist. Die 224 Millionen Euro im SGB XII ordnet der Entwurf vollständig dem Bund zu [1]. Gemeint sind die 75.000 Fälle in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung [1]. Der Bundesrat hat aber in seiner Stellungnahme vom 25. September ausdrücklich auf weitere Verlagerungseffekte hingewiesen, „etwa im Bereich der Hilfe zur Pflege“, und festgestellt, dass die Auswirkungen auf die Kommunen im Entwurf nicht vollständig abgebildet sind [7]. Das passt zur Statistik: Ende 2025 erhielten rund 131.000 Haushalte in Heimen Wohngeld [5]. Sinkt dort das Wohngeld, steigt bei Bewohnern, deren Einkommen den Heimplatz nicht deckt, die Lücke, die das Sozialamt füllt. Wie stark, beziffert niemand. Wie dynamisch dieser Posten ohnehin ist, zeigt die Hilfe zur Pflege.


Kein Ausgleich in Sicht

Der Bundesrat hat gefordert, die kommunalen Mehrbelastungen umfassend zu ermitteln und vollständig durch den Bund auszugleichen [7]. Die Bundesregierung lehnt das in ihrer Gegenäußerung ab. Eine vollständige Ermittlung für jede einzelne Kommune sei mangels Datengrundlage nicht möglich. Den Großteil der Wechselkosten trage der Bund, die Länder sparten deutlich mehr. Ob die Länder einen Teil ihrer Einsparungen an ihre Kommunen weitergeben, liege „grundsätzlich im Ermessen der Länder“ [8].

Auch die neue Konnexitätsvereinbarung hilft hier nicht. Nach dem Beschluss von Bundeskanzler und Ministerpräsidenten vom 25. Juni 2026 gleicht der Bund 80 Prozent der Mehrbelastungen aus, wenn ein Gesetz Länder und Kommunen um mindestens 200 Millionen Euro jährlich belastet. Die Regel gilt aber nur für Gesetzentwürfe, die das Kabinett nach dem 1. Oktober 2026 beschließt [9]. Die Wohngeldreform hat das Kabinett am 6. Juli beschlossen [10]. Zudem sind Länder und Kommunen zusammengerechnet durch die Reform deutlich entlastet. Mehr zu Reichweite und Grenzen der Zusage steht in unserem Beitrag zur Veranlassungskonnexität.

Die Verteilung zwischen Land und Kommunen wird damit zur Landesfrage. Für Kämmereien heißt das: Der Adressat ist das eigene Land, nicht der Bund.


Mehr Arbeit in Jobcentern, Sozial- und Jugendämtern

Neben den Leistungskosten verschiebt die Reform Verwaltungsarbeit. Der Entwurf rechnet mit rund 381.000 weniger Wohngeldfällen und einer Entlastung der Wohngeldbehörden um rund 11,7 Millionen Euro im Jahr. Gleichzeitig entstehen Anträge in der Grundsicherung: 68.000 im SGB II und 75.000 im SGB XII, Letztere mit rund 3,2 Millionen Euro Erfüllungsaufwand auf Landesebene [1]. Die Arbeit verschwindet also nicht, sie wandert von der Wohngeldstelle in Jobcenter und Sozialamt.

Einen Punkt des Bundesrates hat die Bundesregierung aufgegriffen: Der geplante Verzicht der Wohngeldbehörden auf Erstattungsansprüche gegenüber anderen Leistungsträgern (§ 28a WoGG-E) soll entfallen [7][8].

Offen bleibt eine Folge für die Kindertagesbetreuung. Wer Wohngeld bezieht, ist nach § 90 Abs. 4 SGB VIII pauschal von Kita-Kostenbeiträgen befreit. Fällt das Wohngeld weg, entfällt diese pauschale Befreiung. Die Bundesregierung verweist darauf, dass oft eine andere Leistung die Befreiung auslöst und sonst eine individuelle Prüfung der Zumutbarkeit nachrangig in Betracht kommt [8]. Für Jugendämter und Kita-Träger bedeutet das Einzelfallprüfungen, wo bisher ein Bescheid genügte.


Was Kämmereien jetzt tun sollten

  1. KdU-Ansatz staffeln. In Haushalt 2027 und Finanzplanung bis 2029 den Mehraufwand ansteigend einplanen, nicht mit dem Einstiegswert fortschreiben.
  2. Eigene Betroffenheit schätzen. Zahl der Wohngeldhaushalte von der Wohngeldstelle abfragen, getrennt nach Mietern, Heimbewohnern und Familien. Daraus den eigenen Anteil an den bundesweit 68.000 SGB-II-Wechslern ableiten und die Annahme dokumentieren.
  3. Heimbewohner gesondert betrachten. Mit dem Sozialamt klären, wie viele Heimbewohner heute Wohngeld beziehen und zugleich nahe an der Grenze zur Hilfe zur Pflege liegen.
  4. Personal in Jobcenter und Sozialamt prüfen. Den Zugang neuer Antragsteller im Laufe des Jahres 2027 einplanen, sobald laufende Wohngeldbescheide auslaufen. Freiwerdende Kapazität in der Wohngeldstelle ist der naheliegende Ausgleich.
  5. Kita-Beiträge vorbereiten. Mit Jugendamt und Trägern ein schlankes Verfahren für die Einzelfallprüfung nach § 90 Abs. 4 SGB VIII festlegen, bevor die ersten Befreiungen auslaufen.
  6. Landesweg nutzen. Über den kommunalen Spitzenverband beim Land einfordern, einen Teil der Landeseinsparung im Wohngeld in den kommunalen Finanzausgleich zu geben. Die Gegenäußerung des Bundes nennt genau diesen Weg [8].
  7. Anhörung verfolgen. Die Ausschussanhörung am 4. November [3] zeigt, ob die Koalition am Entwurf noch etwas ändert. Danach muss der Bundesrat dem Gesetz zustimmen [1].

Wie schnell sich verdrängte Kosten in der Sozialhilfe aufbauen, zeigt auch die Grundsicherung im Alter. Die Wohngeldreform ist ein weiteres Beispiel dafür, dass eine Kürzung beim Bund nicht automatisch eine Einsparung für den Staat ist. Ein Teil davon taucht im kommunalen Sozialhaushalt wieder auf.


Quellen

  1. Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes, Drucksache 474/26 – Bundesregierung/Bundesrat – 14.08.2026
  2. Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes – Deutscher Bundestag – 08.10.2026
  3. Öffentliche Anhörung zur Wohngeld-Reform – Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen – 04.11.2026
  4. § 12 Wohngeldgesetz – gesetze-im-internet.de
  5. 1,3 Millionen Wohngeldhaushalte im Jahr 2025 – Statistisches Bundesamt – 25.09.2026
  6. § 32 Wohngeldgesetz – gesetze-im-internet.de
  7. Stellungnahme des Bundesrates, Drucksache 474/26 (Beschluss) – Bundesrat – 25.09.2026
  8. Gesetzentwurf mit Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung, Drucksache 21/8284 – Deutscher Bundestag – 30.09.2026
  9. Beschluss TOP 3.1 Bund-Länder-AG Veranlassungskonnexität – Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder – 25.06.2026
  10. Bundesrat lehnt Einschnitte beim Wohngeld 2027 ab – Haufe – 25.09.2026
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