Kostenlos abonnieren · Ein Angebot der HAKO Beteiligungsgesellschaft mbH · Dresden
Das unabhängige Briefing für kommunale Entscheider
1. November 2026
Lexikon Kommunalfinanzen › Rechnungswesen

Kostendeckungsgrad

Anteil der Kosten einer kommunalen Einrichtung oder Leistung, den Gebühren und Entgelte decken – angegeben in Prozent.

Formel: Kostendeckungsgrad = Erträge aus Gebühren und Entgelten ÷ Kosten der Einrichtung × 100. Ein Wert von 100 % bedeutet, dass die Nutzerinnen und Nutzer die Kosten vollständig tragen. Liegt der Wert darunter, finanziert die Kommune die Differenz aus allgemeinen Haushaltsmitteln, also aus Steuern und Zuweisungen.

Rechenbeispiel (angenommene Zahlen): Eine Einrichtung verursacht Kosten von 1.200.000 € im Jahr und nimmt 900.000 € an Gebühren ein. Der Kostendeckungsgrad beträgt 900.000 ÷ 1.200.000 × 100 = 75 %. Die Unterdeckung von 300.000 € trägt der allgemeine Haushalt.

Für Benutzungsgebühren geben die Kommunalabgabengesetze der Länder (KAG) den Rahmen vor. Ein Beispiel ist Bayern: Nach Art. 8 Abs. 2 BayKAG soll das Gebührenaufkommen die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken; sind die Schuldner zur Benutzung verpflichtet, soll es diese Kosten nicht übersteigen. Zu den Kosten gehören nach Art. 8 Abs. 3 BayKAG insbesondere angemessene Abschreibungen und eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals. Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraums sind im folgenden Zeitraum auszugleichen (Art. 8 Abs. 6 BayKAG).

Für die Kämmerei ist der Kostendeckungsgrad je Gebührenhaushalt eine zentrale Steuerungsgröße: Er zeigt, wie viel Zuschuss eine Einrichtung jährlich aus dem allgemeinen Haushalt braucht, und liefert die Grundlage für die nächste Gebührenkalkulation. Die genauen Regeln unterscheiden sich von Land zu Land.

Quellen

  1. Art. 8 Kommunalabgabengesetz Bayern (BayKAG) – Benutzungsgebühren

Verwandte Begriffe

Mehr zu Rechnungswesen

Das Briefing für Kämmerer: Haushalt, Einnahmen, Personal und Sozialkosten der Kommunen – werbefrei, mit dem persönlichen Lagebericht Ihrer Kommune.

Briefing abonnieren